Schulbegleitung nach § 35a:

Eine Schulbegleitung wird Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt, bei denen ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wurde.

Durch die Betreuung und Begleitung soll der Schüler bzw. die Schülerin im Schulalltag unterstützt werden. Bspw. begleitet die Fachkraft das Kind oder den Jugendlichen bzw. die Jugendliche zur Schule, unterstützt beim Lernen im Unterricht oder vermittelt zwischen dem Schüler bzw. der Schülerin und der Lehrkraft.

Ziel und Zweck der Hilfe ist es, dem Schüler bzw. der Schülerin eine umfassende Teilhabe am Unterrichtsgeschehen zu ermöglichen.

 

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