Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII:

Bei der SPFH handelt es sich um einen ganzheitlichen Ansatz der Beratung, Betreuung und praktischen Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenslagen.

Die Unterstützung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe ist hilfreich, falls Sie Probleme mit der Erziehung Ihres Kindes haben, Sie sich überfordert fühlen oder die Kita oder Schule Verhaltensauffälligkeiten bei Ihrem Kind beobachtet hat.

Ziel und Zweck der Hilfe ist es, das Recht des Kindes auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit, zu verwirklichen. Dies erfordert eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und eine Förderung der (erzieherischen) Ressourcen.

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