Übersicht über unsere allgemeinen Ambulanten Hilfen:
Die Familienhilfe Nord betreut im Rahmen der §§ 18, 27, 30 und 31 des SGB VIII Familien, Kinder sowie junge Volljährige in verschiedenen Problemlagen. Als Voraussetzung gilt ein durch das Jugendamt festgestellter Hilfebedarf.
Unser Ziel ist es, Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu befähigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei wird die Hilfe bedarfsgerecht und zielorientiert bereitgestellt. Das Team Familienhilfe Nord steht den Familien zur Seite und stellt für sie eine Art „Helfende Hand“ dar, die so lange hingehalten wird, wie Sie sie brauchen.
Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag beim Jugendamt, die aktive Mitarbeit und der Wille zur engen Zusammenarbeit. Der Antragsablauf und der gesamte Abwicklungsprozess mit dem Jugendamt ist Teil unserer Leistung. Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Beratung über die Art der Hilfe und die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten können.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.