Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35:

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer Unterstützung zur sozialen Integration und zur eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden.

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