Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII:

Durch den Erziehungsbeistand bzw. die Betreuungshilfe wird ein Kind oder ein Jugendlicher bzw. eine Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt. Die Hilfe ist besonders sinnvoll, wenn ein Kind große Probleme in der Schule, in der Familie oder bei der Bewältigung des Alltags aufweist.

Unter Einbeziehung der Familie und des sozialen Umfelds entwickeln wir gemeinsam Lösungen und unterstützen Ihr Kind auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.